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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weil Sie uns wichtig sind

FÜR DIE TEILNAHME AN DER FUSSBALLSCHULE EDUFOOT

 

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») für die Teilnahme an der Fussballschule regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fessel Sport Beratungen, Bernstrasse 60, 8952 Schlieren (nachfolgend «FSB») und der erziehungsberechtigten Person der Teilnehmenden Person (nachfolgend «Teilnehmer»). Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.

 

2. LEISTUNGSERBRINUNG DURCH DIE FSB

2.1
Die FSB bietet Angebote in Form von Veranstaltungen und Dienstleistungen im Bereich Fussball an. Diese umfassen wöchentliche Trainingseinheiten, Förderungstrainings, Organisation von Trainingscamp, Organisation und Durchführung von Fussball Trainingslager im In- und Ausland, sowie Beratungs-, Schulungs-, Organisations- und Agenturdienstleistungen für Vereine, Personen und Unternehmen. Die FSB hilft bei der Umsetzung von neuen Vereinsphilosophien, Trainingskonzepten und beratet und unterstützt auch die Trainer am Anfang Ihrer „Karriere“. Die FSB organisiert im Winter auch Junioren Hallenfussballturniere in der gesamten Schweiz.

 

2.2
Die FSB kann die Erbringung ihrer Leistungen an Dritte delegieren.

 

2.3
Die FSB behält sich vor, das Leistungsangebot von der Fussballschule und dessen Gestaltung jederzeit zu ändern oder abweichende Leistungen oder Dienste anzubieten. Die FSB hat das Recht, die Dienstleistungen (oder Teile davon) jederzeit dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, zu entfernen oder zu ändern oder neue Dienstleistungen hinzuzufügen. Die Änderungen der AGB werden auf der Website www.sportagencyone.com publiziert. Ein Widerspruch der Teilnehmer muss innert 30 Tagen der FSB schriftlich mitgeteilt werden. Alle bestehenden Rechtsbeziehungen zwischen der FSB und dem Teilnehmer werden sodann auf Ende einer Spielsaison automatisch gekündigt.

 

2.4
Die FSB übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Dienstleistungen den Anforderungen oder Erwartungen der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten entsprechen.

 

2.5
Die FSB behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmerkapazitäten in den örtlichen Turnhallen in den Wintermonaten November bis März vor, die Teilnehmer in eine andere Gruppe und zu anderen Zeiten einzuteilen. Ein Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Zuweisung in einer bestimmten Gruppe besteht indessen hierfür nicht.

 

2.6
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände, die ausserhalb der Einflussmöglichkeiten der FSB liegen, entbinden die FSB von der Dienstleistungserbringung.

 

2.7
Aufgrund schlechter Witterung (v.a. im Winter) können Angebote u.a. Trainingseinheiten ausfallen. Eine ausgefallene Trainingseinheit wird zu einem  späteren Zeitpunkt nachgeholt, sofern dies organisatorisch möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

2.8
Die FSB hat das Recht, Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Angebote wie Trainingseinheiten, z.B. Trainingsort (im Winter) oder Trainerbesetzung zu verändern. Die Teilnehmer haben bei einer Veränderung des Angebots kein Anspruch auf Rückvergütung.

 

3. JAHRESVERTRAG

3.1
Der Jahresvertrag beinhaltet maximal 36 Trainingseinheiten, welche für eine Laufzeit von 12 Monaten (Juli bis Juni) nach Eingang der Anmeldung gültig und nutzbar ist. Es erfolgt keine Rückerstattung eines bereits bezahlten Jahresbeitrages, davon ausgenommen Ziff. 3.3 und 3.4.

 

3.2
Nach Ablauf der 12 Monaten verlängert sich der Jahres-Abonnement-Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Teilnehmer den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende der Laufzeit schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail an info@edu-foot.ch, wobei Zustellung via E-Mail erst Gültigkeit erlangt, sofern der Eingang bestätigt wird) gekündigt hat.

 

3.3
Bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall kann mit ärztlicher Bescheinigung und einer Frist von einem Monat ausserordentlich gekündigt werden. Diesfalls wird das Kursgeld pro rata zurückerstattet (abzüglich die vollen Kosten für das Trainingsmaterial).

 

3.4
Bei Wegzug von mindestens 50 Kilometer kann mit einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes und einer Frist von einem Monat ausserordentlich gekündigt werden. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht gilt nicht für Teilnehmer, welche bei Vertragsabschluss bereits ausserhalb dieses Radius wohnhaft waren. Diesfalls wird das Kursgeld pro rata zurückerstattet (abzüglich die vollen Kosten für das Trainingsmaterial).

 

3.5
Das laufende Jahres-Abonnement kann einmalig ohne Grund auf eine andere Person übertragen und/oder verkauft werden. Die Übertragung erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.00.

 

3.6
Die Standorte/Erfüllungsorte sind Zürich-Altstetten, Dielsdorf, Oberengstringen, Widen.

 

4. PFLICHTEN DER TEILNEHMER

4.1
Die Teilnahme steht allen Personen ab vier Jahren offen. Teilnehmer unter vier Jahren können nur nach Rücksprache mit der FSB eine Teilnahmeberechtigung gewährt werden.

 

4.2
Die von der FSB genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Teilnehmers benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, ab dem die FSB die benötigten Informationen erhält.

 

4.3
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, welche die Durchführung der Dienstleistungen beeinträchtigen können. Insbesondere gilt es die Anordnungen der FSB sowie vonderen Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu befolgen. Ferner anerkennt der Teilnehmer und die Erziehungsberechtigten die Sportanlagen- und Hausordnung des Veranstaltungsortes.

 

4.4
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich die Teilnehmer pünktlich abzuholen und sich im Verhinderungsfall frühzeitig abzumelden. Darf der minderjährige Teilnehmer alleine nach Hause, so bestätigt der Erziehungsberechtigte dies der FSB schriftlich vor der Teilnahme an der Dienstleistung.

 

4.5
Foto- und Filmrechte: Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte Person erklärt mit der Teilnahme an den Dienstleistungen der FSB ausdrücklich das Einverständnis, dass vom Teilnehmer Bilder und Filmaufnahmen angefertigt werden und von der FSB sowie deren Partner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verbreitet und öffentlich (Website, Plakate, Flyer etc.) verwendet werden können. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt und schliesst die Veröffentlichung für Merchandising- und Werbezwecke ausdrücklich mit ein. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte Person können dies widerrufen und eine Löschung beantragen.

 

4.6
Die FSB ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Teilnehmer zu speichern und gegebenenfalls an Dritte zu Werbezwecken weiter zu geben.

 

4.7
Der FSB ist es gestattet, die folgenden Personendaten an den zukünftigen Fussballverein zur Erhebung der J+S Gelder weiterzuleiten: Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort, Geschlecht, Geburtsdatum und AHV-Nummer.

 

5. TEILNAHMEGEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1
Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung auf der Webseite der FSB (www.sportagencyone.com). Falls der Preis nicht angegeben ist, kann dieser bei der FSB nachgefragt werden.

5.2
Die Rechnung der FSB ist bis spätestens 31. Juli des aktuellen Jahres im Voraus zu bezahlen. Gerät der Teilnehmer in Verzug, kann die FSB eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von jeweils CHF 30.00 je Mahnung als Entschädigung verrechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät der Teilnehmer mit einer Rate beim Jahresvertrages in Verzug, wird zusätzlich der gesamte noch nicht bezahlte Restbetrag für die gesamte Vertragsdauer sofort fällig.

5.3
Die Rechnung für die Fussballschule EduFoot ist innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum vollumfänglich zu bezahlen.
 

5.4
Die FSB sendet dem Teilnehmer die Rechnung via E-Mail zu. Auf Wunsch werden Rechnungen auch per Post versandt.

 

5.5
Im Falle eines Verzugs der Zahlungen ist einem Teilnehmer die Teilnahme am Angebot der FSB, insbesondere Trainings, bis zur Begleichung der Schuld nicht mehr gestattet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift der entstandenen Verlustzeit.

 

5.6
Die FSB kann sich die Dienste von Dritten bedienen, um Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Sofern dies geschieht, wird das jeweils beauftragte Unternehmen im Bestellprozess bezeichnet.

 

6. HAFTUNG

6.1
Die Haftung der FSB sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen für direkte und indirekte, mittelbare und unmittelbare Schäden, inklusive Folgeschäden, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte sind demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haften für Schäden gegenüber dritten Personen - insbesondere auch gegenüber anderen Teilnehmern. Für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.

 

6.2
Gegenüber der FSB sowie deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen wird keinerlei Haftung für abhanden gekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen vom Teilnehmer übernommen. Für Schäden, die von Teilnehmern oder von diesen mitgeführten Sachen verursacht wurden, haftet die FSB nicht.

6.3
Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die Kranken- und Unfallversicherung der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten direkt abzusichern. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte versichert, dass er / der Teilnehmer sportlich voll belastbar ist und keinerlei uns nicht mitgeteilte Medikamente einnimmt.

 

7. KÜNDIGUNGSRECHT FSB

7.1
Die FSB ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen zu beenden. Erfolgt die Kündigung, weil der Teilnehmer dazu Anlass gegeben hat, erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes. Bei Verstössen gegen die Anordnungen der FSB sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen werden die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte informiert, bei Wiederholung kann der Teilnehmer ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der Teilnahme durch die FSB ausgeschlossen werden. Die FSB ist zudem berechtigt, Teilnehmer von einer Veranstaltung auszuschliessen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit oder Verletzung verschwiegen wurde, es erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1
Die FSB behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und dies in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Aus Änderungen der AGB kann der Teilnehmer keine Rechte ableiten. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter www.sportagencyone.com ersichtlich.

 

8.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

8.3
Durch die Verletzung der Bestimmungen verwirkt der Teilnehmer sein Teilnahmerecht an den Dienstleistungen und berechtigen zudem die FSB dazu, den Teilnehmer davon
auszuschliessen.

9. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

9.1
Alle Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der FSB und dem Teilnehmer, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, werden durch die ordentlichen Gerichte entschieden.

 

Unabhängig vom Standort der Nutzung untersteht das Vertragsverhältnis zwischen der FSB und dem Teilnehmer ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss allfälliger staatsvertraglicher Vereinbarungen und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

 

Vorbehältlich eines gesetzlich zwingenden Gerichtsstands, ist Schlieren ZH, Schweiz, ausschliesslicher Gerichtsstand.

 

HINWEIS / AKTUALITÄT

Stand dieser AGB: Juli 2022. 

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